Beherbergungs- und Vermittlungs­bedingungen

Sehr geehrter Mieter,

wir freuen uns über Ihr Interesse an der Buchung einer Unterkunft bei einem Vermieter in Berchtesgaden und der Region. Im Falle des Zustandekommens eines Beherbergungsvertrages werden die Vermieter ihre ganze Kraft und Erfahrung einsetzen, um Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Hierzu tragen auch klare rechtliche Vereinbarungen über Ihre Rechte und Pflichten als Mieter und die Rechte und Pflichten Ihres Vermieters bei, die mit Ihnen in Form der nachfolgenden Beherbergungsbedingungen getroffen werden sollen. Diese Beherbergungsbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter zu Stande kommenden Beherbergungsvertrages. Bitte lesen Sie diese Beherbergungsbedingungen daher vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.

1. Stellung von Berchtesgaden360

Geltungsbereich dieser Vertragsbedingungen

  1. Berchtesgaden360, nachfolgend „BG360“ abgekürzt, ist Betreiber der jeweiligen Internetauftritte bzw. Herausgeber entsprechender Vermieterverzeichnisse, Kataloge, Flyer oder sonstiger Printmedien und Onlineauftritte, soweit BG360 dort als Herausgeber/Betreiber ausdrücklich bezeichnet ist.
  2. Soweit BG360 weitere Leistungen der Vermieter vermittelt, die keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert der Leistungen des Vermieters ausmachen und weder ein wesentliches Merkmal der Leistungszusammenstellung des Vermieters oder von BG360 selbst darstellen noch als solches beworben werden, hat BG360 lediglich die Stellung eines Vermittlers.
  3. BG360 hat als Vermittler die Stellung eines Anbieters verbundener Reiseleistungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Voraussetzungen für ein Angebot verbundener Reiseleistungen von BG360 vorliegen.
  4. Unbeschadet der Verpflichtungen von BG360 als Anbieter verbundener Reiseleistungen (insbesondere Übergabe des gesetzlich vorgesehenen Formblatts und Durchführung der Kundengeldabsicherung im Falle einer Inkassotätigkeit von BG360) und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen, ist BG360 im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen nach Ziffer 1.2. oder 1.3. weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kommenden Beherbergungsvertrages. BG360 haftet daher nicht für die Angaben des Vermieters zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst sowie für Leistungsmängel.
  5. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart, für Beherbergungsverträge, bei denen Buchungsgrundlagen die von BG360 herausgegebenen Verzeichnisse, Kataloge oder Unterkunftsangebote in Internetauftritten sind.
  6. Den Vermietern bleibt es vorbehalten, mit dem Mieter andere als die vorliegenden Beherbergungsbedingungen zu vereinbaren oder ergänzende oder abweichende Vereinbarungen zu den vorliegenden Beherbergungsbedingungen zu treffen.

2. Vertragsschluss

  1. Für alle Buchungsarten gilt:
    1. Grundlage des Angebots des Vermieters und der Buchung des Mieters sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z. B. Klassifizierungserläuterungen) soweit diese dem Mieter bei der Buchung vorliegen.
    2. Entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen wird der Mieter darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Beherbergungsverträgen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 6. dieser Beherbergungsbedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Beherbergungsvertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung von Ihnen als Verbraucher geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
    3. Bei der Buchung durch Vereine, Verbände, Firmen, Behörden und Institutionen ist Vertragspartner des Beherbergungsvertrages und Zahlungspflichtiger ausschließlich diese, nicht der einzelne Mieter, soweit diese die Buchung nicht ausdrücklich als rechtsgeschäftliche Vertreter namens und in Vollmacht des Mieters vornehmen
  2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
    1. Mit der Buchung bietet der Mieter dem Vermieter den Abschluss des Beherbergungsvertrages verbindlich an. An das Angebot ist der Mieter 24 Stunden nach Zugang beim Vermieter gebunden.
    2. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Vermieters (Buchungsbestätigung) beim Mieter zustande. Die Annahme durch den Vermieter erfolgt innerhalb von 24h nach Zugang der Anfrage. Sie bedarf keiner Form, so dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Mieter und den Vermieter rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird der Vermieter dem Mieter bei mündlich oder telefonisch erfolgten Buchungsbestätigungen zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermitteln. Mündliche oder telefonische Buchungen durch den Mieter führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung durch den Vermieter jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn dem Mieter die entsprechende schriftliche zusätzliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung nicht zugeht.
    3. Erfolgt seitens des Vermieters keine Buchungsbestätigung innerhalb von 24 Stunden, kommt ein Mietvertrag zwischen dem Vermieter und dem Mieter nicht zustande. Der Mieter ist in diesem Fall nicht mehr an sein Angebot gebunden.
    4. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung des Vermieters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Vermieters vor, an das der Vermieter für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit der Vermieter bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen hat und der Mieter innerhalb der Bindungsfrist dem Vermieter die Annahme erklärt.
    5. Unterbreitet der Vermieter dem Mieter auf dessen Wunsch hin ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot des Vermieters an den Mieter, soweit es sich hierbei nicht um eine unverbindliche Auskunft über verfügbare Unterkünfte und Preise handelt. In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung durch den Vermieter bedarf, zu Stande, wenn der Mieter dieses Angebot innerhalb einer im Angebot gegebenenfalls genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.
  3. Bei Buchungen, die im Internet erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:
    1. Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „Zahlungspflichtig buchen“ bietet der Mieter dem Vermieter den Abschluss des Beherbergungsvertrages verbindlich an. Dem Mieter wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
    2. Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „Zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Mieters auf das Zustandekommen eines Beherbergungsvertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Der Vermieter ist vielmehr frei in seiner Entscheidung, das Vertragsangebot des Mieters anzunehmen oder nicht.
    3. Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung beim Mieter zu Stande.

3. Preise und Leistungen

  1. Die in der Buchungsgrundlage (Gastgeberverzeichnis, Angebot des Vermieters, Internet) angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anders angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurbeitrag/Kurtaxe sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z. B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen, die erst vor Ort gebucht oder in Anspruch genommen werden.
  2. Die vom Vermieter geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung, den Angaben zur Unterkunft und den Leistungen des Vermieters in der Buchungsgrundlage sowie aus etwa ergänzend mit Ihnen ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen.

4. Zahlung

  1. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der zwischen dem Mieter und dem Vermieter getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Vereinbarung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsbeginn zahlungsfällig und an den Vermieter zu bezahlen.
  2. Der Vermieter kann nach Vertragsabschluss eine Anzahlung von bis zu 20% des Gesamtpreises der Unterkunftsleistungen und gebuchter Zusatzleistungen verlangen, soweit im Einzelfall zur Höhe der Anzahlung nichts anderes vereinbart ist.
  3. Zahlungen in Fremdwährungen sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder vom Vermieter allgemein durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch Überweisung möglich.
  4. Erfolgt durch den Mieter eine vereinbarte Anzahlung trotz einer Mahnung des Vermieters mit angemessener Fristsetzung nicht oder nicht vollständig innerhalb der angegebenen Frist, so ist der Vermieter, soweit er selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und soweit kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Mieters besteht, berechtigt, vom Vertrag mit dem Mieter zurückzutreten und von ihm Rücktrittskosten gemäß Ziff. 6. dieser Bedingungen zu fordern, wenn der Mieter den Zahlungsverzug zu vertreten hat.

5. An- und Abreise

  1. Die Anreise des Mieters hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 18:00 Uhr zu erfolgen.
  2. Für spätere Anreisen gilt:
    1. Der Mieter ist verpflichtet dem Vermieter spätestens bis 18:00 Uhr oder zum vereinbarten Anreisezeitpunkt Mitteilung zu machen, falls er verspätet anreist oder die gebuchte Unterkunft bei mehrtägigen Aufenthalten erst an einem Folgetag beziehen will.
    2. Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Vermieter berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu belegen. Für die Zeit der Nichtbelegung gelten die Bestimmungen über den Rücktritt bzw. die Nichtanreise des Mieters in diesen Beherbergungsbedingungen entsprechend.
    3. Für Belegungszeiten, in denen der Mieter aufgrund verspäteter Anreise die Unterkunft nicht in Anspruch nimmt, gelten die Bestimmungen über den Rücktritt bzw. die Nichtanreise des Mieters in diesen Beherbergungsbedingungen entsprechend. Der Mieter hat für solche Belegungszeiten keine Zahlungen an den Vermieter zu leisten, wenn der Vermieter vertraglich oder gesetzlich für die Gründe der späteren Ankunft bzw. der Nichtbelegung einzustehen hat.
  3. Die Freimachung der Unterkunft des Mieters hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 9:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der Vermieter eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Vermieter vorbehalten. Ein Anspruch der Nutzungen der Einrichtungen des Unterkunftsbetriebs des Vermieters nach 9:00 Uhr des Abreisetages besteht nur im Falle eines diesbezüglichen allgemeinen Hinweises des Vermieters oder einer mit diesem im Einzelfall getroffenen Vereinbarung.

6. Rücktritt und Nichtanreise

  1. Im Falle eines Rücktritts oder der Nichtanreise des Mieters bleibt der Anspruch des Vermieters auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen. Dies gilt nicht, soweit dem Mieter vom Vermieter im Einzelfall ein kostenloses Rücktrittsrecht eingeräumt wurde und dem Vermieter die Erklärung des Mieters über die Ausübung dieses kostenlosen Rücktrittsrechts, die keiner bestimmten Form bedarf, fristgerecht zugeht.
  2. Der Vermieter hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
  3. Soweit dem Vermieter für den vom Mieter gebuchten Zeitraum eine anderweitige Belegung möglich ist, wird er sich auf seinen Anspruch nach Ziff. 6.1. die Einnahmen aus einer solchen anderweitigen Belegung, soweit eine solche nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.
  4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, ist der Mieter verpflichtet, unter Berücksichtigung gegebenenfalls nach Ziff. 6.3. anzurechnender Beträge an den Vermieter die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung von Kurbeiträgen:
    Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung: 90%
    Bei Übernachtung/Frühstück: 80%
    Bei Halbpension: 70%
    Bei Vollpension : 60%
  5. Es bleibt dem Mieter ausdrücklich vorbehalten, dem Vermieter nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Mieter nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
  6. Dem Mieter wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung dringend empfohlen.
  7. Die Rücktrittserklärung ist bei allen Buchungen direkt an den Vermieter zu richten und sollte im Interesse des Mieters in Textform erfolgen.
  8. Der Vermieter kann den Vertrag ebenfalls vor Aufenthaltsbeginn stornieren. Geschieht dies aus Gründen höherer Gewalt, wie z. B. Überschwemmungen, Muränenabgängen etc., wodurch die Leistung für den Vermieter unmöglich wird, so ist der Vermieter verpflichtet, sämtliche vom Gast bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich zu erstatten; ein Anspruch auf Schadensersatz besteht jedoch mangels Verschuldens nicht. Über die Nichtverfügbarkeit der Unterkunft wird der Vermieter den Gast unverzüglich ab Kenntnis informieren. Sofern möglich, wird der Vermieter dem Gast eine gleichwertige Ersatzunterkunft anbieten.
  9. Storniert der Vermieter den Vertrag aus Gründen, die von dem Vermieter oder dessen Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind oder in dessen Risikosphäre fallen (z. B. Doppelbelegung, Personalmangel, Wasserrohrbruch, Krankheit) so sind dem Gast bereits geleistete Zahlungen zu erstatten. Sofern möglich wird der Vermieter dem Gast eine gleichwertige Ersatzunterkunft anbieten. Nimmt dieser das Angebot an, stehen dem Gast keine Ansprüche auf Schadensersatz zu. Etwaige Mängelrechte des Gastes bleiben hiervon unberührt. Nimmt der Gast das Angebot nicht an oder sucht dieser sich selbst eine gleichwertige Unterkunft, was Lage, Ausstattung, Größe betrifft, so hat der Vermieter dem Gast die hieraus entstehenden Mehrkosten zu erstatten.

7. Pflichten des Mieters

Kündigung durch den Mieter

  1. Der Mieter ist verpflichtet, eine Hausordnung oder Hofordnung, die ihm bekannt gegeben wurde oder für die aufgrund entsprechender Hinweise eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, zu beachten.
  2. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter auftretende Mängel und Störungen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt diese Mängelanzeige des Mieters schuldhaft, können Ansprüche des Mieters an den Vermieter ganz oder teilweise entfallen.
  3. Der Mieter kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Der Mieter hat dem Vermieter zuvor im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Vermieter verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Vermieter erkennbares Interesse des Mieters sachlich gerechtfertigt ist oder dem Mieter aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.
  4. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn der Vermieter in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht. Der Mieter ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen können den Vermieter zur außerordentlichen Kündigung des Beherbergungsvertrages berechtigen. Haustiere dürfen in der Unterkunft nicht alleine zurückgelassen werden.

8. Haftungs­beschränkung

  1. Der Vermieter haftet unbeschränkt, soweit
    1. der Schaden aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht resultiert, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet
    2. der Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultiert.
  2. Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters beschränkt auf Schäden, die durch den Vermieter oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
  3. Die eventuelle Gastwirtshaftung des Vermieters für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
  4. Der Vermieter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Mieter erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Eintrittskarten, Karten für Beförderungsleistungen, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die vom Vermieter bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

9. Onlinebewertungen

  1. BG360 bietet dem Nutzer des Portals die Möglichkeit, die auf dem Portal von BG360 vermittelten Unterkünfte zu bewerten. Der Sinn und Zweck dieser Bewertungsmöglichkeit besteht vornehmlich darin, künftigen Nutzern des Portals eine Entscheidungs- und Orientierungshilfe im Rahmen von deren Buchungsentscheidung zu bieten.
  2. Jegliche Beurteilung von Dienstleistungen bzw. Mietobjekten der Vermieter sowie von BG360 selbst unterliegt der freien Meinungsäußerung. Wahre Tatsachenbehauptungen und darauf beruhende Meinungsäußerungen, seien sie positiv oder negativ, stehen dem Kunden im Rahmen seiner Bewertungen uneingeschränkt zu.
  3. BG360 behält sich vor, Bewertungen von Nutzern zu löschen, soweit diese nachweislich
    1. unwahre Tatsachenbehauptungen
    2. Meinungsäußerungen auf der Grundlage unwahrer Tatsachenbehauptungen
    3. oder unzulässige Schmähkritik enthalten
    4. oder sich auf die Beurteilungen von Leistungen und Einrichtungen von Vermietern oder von BG360 beziehen bzw. vernünftiger Weise so verstanden werden können, obwohl die jeweils bewerteten Leistungen und Einrichtungen vom Bewerter nachweislich nie in Anspruch genommen wurden.
  4. Nutzer der Bewertungsfunktion des Portals von BG360 sowie von Drittportalen werden darauf hingewiesen, dass die Androhung der Veröffentlichung unwahrer Tatsachen oder von Meinungsäußerungen auf der Grundlage unwahrer Tatsachen zur Erreichung von Preisminderungen, zur Vermeidung von Stornokostenansprüchen oder zur Erreichung anderweitiger Vorteile gegenüber dem Vermieter oder BG360 unzulässig sind und unter Umständen den Straftatbestand der Nötigung erfüllen können.

10. Alternative Streitbeilegung

Rechtswahl und Gerichtsstand

  1. BG360 und der Vermieter weisen im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass weder BG360 noch der Vermieter derzeit an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen. Sofern die Teilnahme an einer Einrichtung zur Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Vermittlungs- und Beherbergungsbedingungen für BG360 oder den Vermieter verpflichtend würde, wird der Mieter hierüber in geeigneter Form informiert. Für alle Vermittlungs- und Beherbergungsverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, wird auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform hingewiesen.
  2. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Vermieter und dem Mieter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
  3. Der Mieter kann den Vermieter nur an dessen Sitz verklagen.
  4. Für Klagen des Vermieters gegen den Mieter ist dessen Wohnsitz maßgebend. Für Klagen gegen Mieter, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Vermieters vereinbart.
  5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.

Vermittler der Beherbergungsverträge ist:

Berchtesgaden360
Inhaber Michael Scheifler
Am Rad 3
83471 Berchtesgaden
Tel: 08652 4033397
E-Mail: kontakt@berchtesgaden360.de

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Blick von der Archenkanzel auf St. Bartholomä